Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über BU-Versicherung, Gesundheitsangaben und Einkommenssicherung wissen sollten
Bei der abstrakten Verweisung darf der Versicherer Sie auf eine andere, ähnliche Tätigkeit verweisen – auch wenn Sie diese nicht ausüben können. Bei der konkreten Verweisung müssen Sie tatsächlich in der Alternative tätig sein oder sein können. Konkrete Verweisung ist deutlich besser für Sie, da sie Ihre tatsächlichen Fähigkeiten berücksichtigt.
Sehr wichtig – Sie haben eine vollständige Offenbarungspflicht. Lassen Sie Vorerkrankungen, Behandlungen oder Diagnosen weg, kann der Versicherer den Vertrag später anfechten oder Leistungen verweigern. Besonders bei chronischen Erkrankungen ist ehrliche und präzise Dokumentation essentiell. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie mit Ihrem Arzt klären, was relevant ist.
Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht es Ihnen, die Versicherungssumme später zu erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist wertvoll, wenn sich Ihr Einkommen entwickelt oder sich Ihre Lebenssituation ändert. Viele gute Policen bieten automatische Erhöhungen, etwa um 5–10 % pro Jahr bis zu einem Höchstbetrag.
Die Definition von “Berufsunfähigkeit” ist entscheidend. Achten Sie darauf, ob der Versicherer die Fähigkeit zur Tätigkeit oder die Einkommenseinbuße als Maßstab nimmt. Je enger die Definition, desto schwächer der Schutz. Ausschlussklauseln für psychische Erkrankungen oder Rückenleiden sollten Sie kritisch prüfen – diese Diagnosen sind häufig.
Das hängt von Ihrem Alter und Ihrer beruflichen Perspektive ab. Generell sollte der Schutz bis zum frühestmöglichen Renteneintritt laufen – also mindestens bis 65, besser bis 67 Jahre. Als Selbstständiger oder Freiberufler ist eine längere Laufzeit oft sinnvoll, da die gesetzliche Rente weniger Schutz bietet.
Die Prämien variieren stark je nach Alter, Gesundheitszustand und Beruf. Für einen 35-jährigen Arbeitnehmer liegt eine solide Police mit 1.500 /Monat Leistung zwischen 40–80 monatlich. Freiberufler zahlen oft mehr. Billiger ist nicht immer besser – konzentrieren Sie sich auf Qualitätsmerkmale wie konkrete Verweisung und geringe Ausschlussklauseln.
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